Stadt warnt vor Folgen des Alkoholmissbrauchs



Bocholt (PID). Der 1. Mai ist traditionell ein Feiertag, an dem mancherorts auch Alkohol fließt. Die städtischen Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung warnen vor den Folgen des Alkoholmissbrauchs. Und starten zugleich eine neue Kampagne, worauf Jugendliche und Eltern achten sollten. App-Piktogramme, bekannt vom Smartphone, vermitteln auf einen Blick die wichtigsten Botschaften, damit es nicht zum „Filmriss“ kommt.
Ina Bühs und Nicole van Baal vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport sind unter anderem für den sog. erzieherischen Kinder- und Jugendschutz verantwortlich. „Ziel ist es, junge Menschen zu informieren und zu befähigen, dass sie Handlungskompetenzen, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlangen und sich somit selbst vor Gefährdungen schützen können“ , sagen die beiden.
Und hier setzt die neue Jugendschutzkampagne an. Unter den Mottos „PARTY? … aber sicher!“ sowie „Jugendschutz? … aber klar!“ werden Kinder, Jugendliche und Eltern für das Jugendschutzgesetz sensibilisiert und in Form von kurzen App-Botschaften über wesentliche Inhalte des Jugendschutzgesetztes aufgeklärt.
Alkohol für Jugendliche unter 16 tabu
So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen. Das Rauchen jeglicher Art ist in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Appell an Eigenverantwortung
Zudem richtet die neue Jugendschutzkampagne ihr Augenmerk auf die Autonomie und Selbstbestimmung der Jugendlichen. Sechs knappe Statements wie „Mach´ Pausen!“, „Trink´ auch Wasser!“ oder „Sex? Pass auf dich auf“ appellieren an die Eigenverantwortung der jungen Leute und regen zum Nachdenken an.
Eltern haben Aufsichtspflicht
„Insbesondere an Tagen wie dem ersten Mai sind Eltern gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen“, sagen Bühs und van Baal. Eltern sollten mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.
Kontrollen in Kiosken, Tanken, Supermärkten und Gaststätten
Ralf Deller, stellvertretender Leiter des städtischen Fachbereiches Öffentliche Ordnung, weist darauf hin, dass vor und am 1. Mai Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrolliert werden.
Der Einzelhandel und die Gaststätten werden seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung dringend dazu angehalten, auch weiterhin auf folgende Punkte besonders zu achten:

Im Zweifel den Ausweis zeigen lassen

Unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol und Tabak verweigern

Deutlich machen, dass der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist

Gaststätten sollen mindestens ein nichtalkoholisches Getränk günstiger anbieten als das billigste alkoholische Getränk – so sieht es das Gaststättengesetz vor

Das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften sind für jeden gut sichtbar in der Gaststätte aufzuhängen

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