„Gewinnerin“ von 148.000 Euro sollte erst zahlen



Bocholt (ots) – Einen Gewinn von 148.000 Euro versprach ein unbekannter Anrufer am Donnerstag einer 68-jährigen Bocholterin. Der Mann gab vor, eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien zu vertreten. Schnell trat aber der Haken an der Sache zutage: Um den Gewinn empfangen zu können, müsse die Frau erst Gutscheincodes im Wert von 200 Euro erwerben und die Codes mitteilen. Das weckte zu recht ihren Argwohn: Die Bocholterin fiel auf den Betrugsversuch nicht herein und verständigte stattdessen die Polizei.

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