Landrat Zwicker begrüßt Urteil zur Pkw-Maut



Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag in Luxemburg entschieden mit der Begründung, dass die Abgabe gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend sei. Landrat Dr. Kai Zwicker begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. Damit werde es beim durchgängigen „kleinen Grenzverkehr“ im deutsch-niederländischen Grenzraum bleiben, freute er sich.
Der Landrat erinnerte in diesem Zusammenhang an die auf Initiative der EUREGIO verfasste Resolution aus dem Jahr 2014, in der sich parteiübergreifend zahlreiche Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamte beiderseits der Grenze gegen die Mautpläne der Bundesregierung ausgesprochen hatten. Die Unterzeichner befürchteten seinerzeit u. a., dass Handel, Tourismus, Gastronomie sowie Freizeit- und Veranstaltungsunternehmen bei einer Umsetzung der Mautpläne spürbare Umsatzeinbußen erleiden würden. Die niederländischen Kunden könnten hierdurch ausbleiben. Aber auch die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung würde durch die Maut erschwert, weil niederländische Berufspendler für den Schritt über die Grenze zahlen müssten. „Mit der EuGH-Entscheidung werden also neue Grenzen vermieden“, konstatierte Dr. Zwicker und unterstrich: „Dies liegt in unser aller Interesse: Die Menschen und Wirtschaft im Westmünsterland können also weiter vom freien Verkehr profitieren.“

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