Aufenthaltserlaubnisse bleiben gültig



Bocholt (PID). Die Stadtverwaltung Bocholt weist darauf hin, dass ablaufende Aufenthaltserlaubnisse bis auf Weiteres ihre Gültigkeit behalten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat auch die Ausländerbehörde ihren Service vorerst auf das unabweisbar Notwendige zurückgefahren.
Wie die gesamte Stadt Bocholt, so ist auch die Ausländerbehörde nur noch in Notfällen nach Anmeldung persönlich erreichbar. „Das bedeutet, dass auch fertig gestellte Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse nicht abgeholt und ablaufende Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden können. Für die Betroffenen gilt, dass Titel, deren Verlängerung wegen der reduzierten Öffnung der Verwaltung nicht oder nicht rechtzeitig beantragt werden können, weiterhin gültig bleiben“, erklärt Martin Wolters vom zuständigen Geschäftsbereich Bürgerbüro, Wahlen und Aufenthaltsrecht. Hier greife die sogenannte „Fiktionswirkung“ nach § 81 Aufenthaltsgesetz. Auch Aufenthaltsgestattungen und Duldungen für Flüchtlinge laufen analog weiter.
Arbeitserlaubnisse können postalisch, per Mail oder Telefax beantragt werden. Ihre Fortdauer bestätigt die Ausländerbehörde auf Anfrage. Einbürgerungen sind vorerst ausgesetzt.

Wenn das Visum abläuft
Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union, die sich als Touristen oder Familienbesucher in Bocholt aufhalten und in Folge gestrichener Flugverbindungen oder geschlossener Grenzen vor Ablauf ihres Visums nicht zurückkehren können, erhalten von der Ausländerbehörde unbürokratisch eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung, die ihnen einen weiteren Aufenthalt bis zum 30. April ermöglicht. Sie kann per Mail angefordert werden.

Auslandsreisen
Soweit noch Auslandsreisen stattfinden, können hierzu erforderliche Aufenthaltserlaubnisse wie gewohnt beantragt werden; hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Für Informationen und Nachfragen ist die Ausländerbehörde weiterhin per Mail und in eingeschränktem Telefonservice erreichbar.

Einschränkungen vorerst bis 19. April
„Gegenwärtig planen wir diese Einschränkungen bis zum 19. April“, so Mitarbeiter Martin Wolters. „Wenn die Situation sich bis dahin nicht entspannt, werden vorübergehend vereinfachte Antragsverfahren eingeführt und den Menschen Bescheinigungen zugeschickt.“

Kontakt
Die städtische Ausländerbehörde ist tel. erreichbar unter 02871 953-298 (u.a. Termine) bzw. den Durchwahlen unter www.bocholt.de/buergerservice .

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