Erster Mai: Ausflug ja – aber mit Disziplin



Bocholt (PID). Am morgigen Freitag ist der 1. Mai, traditionell ein Tag für Ausflüge ins Grüne und Radtouren mit Freunden und Bekannten. Im Zeichen der Corona-Pandemie gelten allerdings besondere Regeln und Verbote. Die Bocholter Stadtverwaltung möchte die Aufmerksamkeit der Bocholter Bürger besonders schärfen.
Ausflüge zu zweit oder im engsten Familienkreis bzw. mit der eigenen Hausgemeinschaft per Rad oder zu Fuß sind am 1. Mai in Ordnung. Treffen in Gruppen oder gar größere Versammlungen hingegen sind nicht erlaubt. Picknicken und Grillen auf öffentlichen Flächen und Anlagen ist strikt untersagt. Das ist in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW geregelt (hier nachzulesen). Eine kurze Rast auf einer Bank, mit Butterbrot und Getränk zur schnellen Stärkung – dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Verwaltung rät an diesem 1. Mai zudem von Treffen in privater Runde ab. Die Devise „Sicherheit zuerst“ sollte auch im eigenen Haus und Garten befolgt werden, um sich und andere nicht leichtsinnig zu gefährden.

Alle Bürger müssen sich weiter an die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen halten. Und hier gilt an erster Stelle: Abstand halten – mindestens 1,5 Meter – zu anderen Personen. Das ist notwendig, um sich und andere nicht mit dem Coronavirus anzustecken. Die Verwaltung appelliert, nicht in Sorglosigkeit zu verfallen sondern die „goldenen Corona-Regeln“ – Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen in Läden und Bus & Bahn – konsequent einzuhalten.
All diese Maßnahmen helfen, die Ausbreitung des zurzeit weltweit grassierenden Virus´ einzudämmen. Trotz sinkender Infektionszahlen warnen Experten vor einer möglichen zweiten Infektionswelle, sollten die Maßgaben allzu locker genommen werden.

Polizei und Stadtwacht kündigen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Bocholt verstärkte Kontrollen an, etwa am Aasee oder am Rodelberg. Bisher halten sich die meisten Bürger sehr diszipliniert und vorbildlich an die Regeln, das haben die Ordnungskräfte auf ihren Patrouillen festgestellt. Die Verwaltung setzt daher weiterhin zuallererst auf die Einsicht der Bürger. Falls aber Regeln nicht eingehalten werden, schreiten sie ein – mit dem nötigen Augenmaß, aber konsequent. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz werden mit Bußgeldern geahndet.

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