Stadtrat verurteilt Rechtsverstöße bei sogenannten Spontanversammlungen



Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen seien erlaubt, wenn sie angemeldet und ordnungsgemäß durchgeführt würden, meinte der Erste Stadtrat Thomas Waschki in der gestrigen Rastsitzung. Die so genannte „Spontandemo“ am vergangenen Mittwoch aber war das nicht, betonte er. Zu viele Menschen zu eng zusammen und ohne Mundschutz seien nicht in Ordnung, hieß es weiter. Dagegen vorgehen aber kann die Stadt nicht. „Das ist Sache der Polizei“, so Waschki.

Die Polizei hat derweil reagiert und verweist auf die rechtlichen Grundlagen in § 26 Nr. 2 des Versammlungsgesetzes. Demnach kann der Veranstalter oder Leiter einer öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Eine entsprechende Anmeldung habe grundsätzlich 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung oder des Aufzuges bei der zuständigen Behörde zu erfolgen. Ausnahmen gelten nur bei Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden (sogenannte Spontanversammlungen).
Zuständige Versammlungsbehörde ist in NRW die Polizei. Etwaige Verabredungen oder Planungen in sogenannten sozialen Netzwerken im Vorfeld ersetzten nicht die Anmeldung, können aber bei der Prüfung, inwiefern eine sogenannte Spontanversammlung vorliege oder nicht, wichtige Beweise sein, hieß es weiter.
Die Anmeldung soll zum Beispiel dazu dienen, der zuständigen Behörde ausreichend Zeit zur Prüfung etwaig notwendiger Auflagen und zur Vorbereitung möglicher Schutzmaßnahmen zu geben. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und die Polizei handelt bei ihrer Auflagen- beziehungsweise Verbotsprüfung grundsätzlich versammlungsfreundlich, so wie es das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festlegte“, schreibt die Polizei des Kreises Borken auf ihrer Facebookseite.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und damit einhergehender Kontaktbeschränkungen könne es in Absprache mit den örtlich zuständigen Behörden zu entsprechenden Auflagen kommen. Die Polizei bittet im Sinne der Solidarität, sich an diese Auflagen zu halten. Gesundheitsschutz, Hygiene- und Abstandsregeln seien kein Spiel, sondern notwendige Verhaltensweisen. Dies gelte nicht nur bei Veranstaltungen sondern auch im „normalen Alltag“.

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