Ab morgen wieder Besuche im Krankenhaus möglich



Die aktuelle Pandemie wird nach Einschätzung der Experten im Bocholter Krankenhaus noch für einen langen Zeitraum das Behandlungsgeschehen in den Krankenhäusern beeinflussen. Doch auch hier kommt es zu Lockerungen in der Besuchsregel. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus des Landes NRW gelten ab dem 20. Mai im Klinikum Westmünsterland folgende Besuchsregeln:
• Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt. • Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt
• Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich
• Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
• Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen. Weil dies an den einzelnen Krankenhaus-standorten unterschiedlich geregelt sein kann, verweisen wir auf die dort gültigen Festlegungen.
• Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW § 5 Abs. 2 dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können
• Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
• Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden. Beachten Sie die Laufwegevorgaben in den Krankenhäusern!
• Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht- Angehörigen einhalten
• In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich. Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden.

Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. den Isolierstationen. Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden. Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote erlassen werden.

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