Ab Montag auch im StadtBus medizinische Mund-Nase-Masken Pflicht



Ab Montag, 25.01.2021, tritt die neue, aktualisierte Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in Kraft. Damit werden „Medizinische Mund-Nase-Masken“ (OP-Maske oder FFP 2- bzw. KN 95-Maske) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, denen diese Masken nicht passen, dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen. Kinder unter 6 Jahren sind nach wie vor von der Maskenpflicht ausgenommen. Wir bitten daher alle Fahrgäste, sich weiterhin im Sinne dieser Verordnung zu verhalten und dadurch weiterhin aktiv am Infektionsschutz für uns Alle mitzuwirken. Nach wie vor gilt bei Verstößen gegen die der erweiterte Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 150,00 €.

Aufgrund des Verzichts auf Präsenzunterricht an den Schulen und den weiterhin angeordneten Schlie-ßungen im Einzelhandel und in der Gastronomie gilt weiterhin voraussichtlich bis einschließlich 12.02.2021 der Ferienfahrplan für die Bocholter StadtBusse. Alle mit einem „S“ in den Fahrplantabellen (abrufbar unter www.stadtbusbocholt.de) oder auch auf den Aushängen an den Haltestellen gekennzeich-neten Fahrten entfallen.

Das StadtBusCenter am Bustreff (Europaplatz) ist trotz der weitreichenden Schließungen unverändert zu den gewohnten Zeiten (Mo-Fr: 9-18 Uhr, Sa: 9-14 Uhr) geöffnet. Hier gilt für die Kunden ebenfalls die Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nase-Maske.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert