Eingeschränkter Betrieb in Bocholter KiTas bis Ostern sichergestellt



Der Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen wird bis zu den Ostertagen eingeschränkt mit festen Gruppen beibehalten. Das betont der städtische Fachbereich Familien, Jugend, Schule und Sport mit Quellenverweis auf das zuständige Ministerium. Das bedeutet, dass zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Gruppentrennung weiterhin der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt. In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.

Die Stadt Bocholt hat die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vorerst ausgesetzt. Derzeit liegt noch keine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, die Elternbeiträge – wie z.B. für den Januar 2021 – auch für den Monat Februar 2021 vollständig zu erlassen. Sollte diese Entscheidung getroffen werden, würden diese Kosten dann jeweils hälftig vom Land NRW und von den Kommunen übernommen werden. Die Grundlage für diese Regelung hat die Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Bocholt bereits in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen.

Ab März werden die Elternbeiträge bis auf Weiteres wieder erhoben und abgebucht. Sollten sich im Nachhinein Änderungen seitens des Landes NRW ergeben, werden diese im Nachgang berücksichtigt bzw. verrechnet. Die Abbuchung der Elternbeiträge erfolgt zum 15. März 2021.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert