Bettlägerige Pflegebedürftige werden jetzt zuhause geimpft



Für bettlägerige Personen können Impfungen in der eigenen Wohnung vereinbart werden, wenn die bettlägerige Person in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist. Darauf weisen jetzt der Kreis Borken und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) gemeinsam hin. Mitgeimpft werden können im Rahmen der aufsuchenden Impfung dann bis zu zwei Kontaktpersonen. Für Überachtzigjährige, die bettlägerig sind, gibt es unabhängig von einem eventuellen Pflegegrad ebenfalls ab sofort dieses Impfangebot in der eigenen Häuslichkeit.

Um einen solchen Termin zu vereinbaren, sollen sich die Betroffenen an die behandelnde Arztpraxis wenden. Das Land stellt den Ärzt/inn/en für die Impfungen immobiler Personen ab Anfang April in kleinerem Umfang Impfdosen zur Verfügung. Diese können vom Impfzentrum ergänzt werden. Da nicht jeder Impfwillige in den ersten Tagen einen Termin erhalten kann, sei etwas Geduld notwendig, betonen Kreis und KVWL.
Berechtigte, die über die behandelnde Arztpraxis keine Impfung erhalten werden, können sich mithilfe eines im Internet unter kreis-borken.de/impfung_pflegegrad aufzurufenden Online-Formulars an den Kreis Borken wenden. Das Team des Impfzentrums unterstützt dann dabei, eine/n Impfärztin/arzt zu finden und einen Impftermin abzustimmen. Für weitergehende Fragen können sich die Berechtigten an die Hotline des Kreises Borken unter der Rufnummer 02861/681-1616 wenden.

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