Städtische Sportanlagen und Bolzplätze eingeschränkt nutzbar



Nach den aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Kreises Borken, die seit dem 29.März gelten, ergeben sich Änderungen für die Nutzung von städtischen Sport- und Bolzplätzen. Das teilt die städtische Sportverwaltung mit.
Es gilt: Auf diesen Anlagen darf nur Individualsport bzw. Sport unter Einhaltung des allgemeinen Distanzgebotes (z.B. Tennis-Einzel) oder Sport in Gruppen von neu höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren getrieben werden. Es ist zwischen einzelnen Nutzergruppen stets ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Soweit eine Betreuung erforderlich ist, sind bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zulässig.
Die Nutzung der Vereinssportanlagen ist unabhängig von den geltenden Einschränkungen grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Platzverein zu lässig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert