Aktuell 4.765 Arbeitslose im Kreis



Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im April leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Die saisontypische Frühjahrsbelebung bleibe offensichtlich bisher durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch aus. Dennoch scheint laut Dr. Zwicker der Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr robuster zu sein – starke Anstiege wie im vergangenen Frühjahr seien bislang nicht zu beobachten. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat April 4.765 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat März liegt die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 47 Personen höher. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 180 Personen erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert bei 2,2 Prozent.

Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im April 2021 leicht gesunken und liegt derzeit bei 9.758 Personen (-20 gegenüber März 2021). Sie liege sogar um 172 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im April 14.088 Personen (-59 gegenüber März 2021 und 470 Personen weniger als in April 2020) in 7.098 Bedarfsgemeinschaften (+4 gegenüber März 2021, allerdings -89 gegenüber April 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.

Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert