Jennifer Roters bekommt 555. Ehrenamtskarte



Über eine ganz besondere Form der Anerkennung durfte sich jetzt Jennifer Roters aus Bocholt freuen. Sie wurde für ihr langjähriges Engagement beim 1. FC Bocholt geehrt.
„Ich darf Ihnen gratulieren und mich gleichzeitig bedanken“, sagte Bocholts Bürgermeister Thomas Kerkhoff, als er Jennifer Roters am 08.07.2021 die 555. Ehrenamtskarte der Stadt Bocholt überreichen durfte. „Beglückwünschen, weil Sie zufällig ausgewählt wurden und vor allem bedanken, weil Sie sich ehrenamtlich so stark engagieren“, so Kerkhoff weiter.
„Ich bin Mädchen für Alles beim 1. FC Bocholt, ich habe schon als Ordnerin gearbeitet, im VIP-Bereich die Gäste betreut aber auch schon an der Kasse gesessen. Mein Mann Kevin und ich machen alles was übrig bleibt“, berichtete Jennifer Roters über ihren Einsatz in ihrem Verein. „Wir gehören eigentlich zu denen, die immer da sind“, ergänzt die gelernte Altenpflegerin. Seit 2009/2010 ist sie beim FC. Fest zum Team gehört sie seit ca. vier Jahren.
„Die Ehrenamtskarte ist ein kleines Zeichen unseres Dankes, den wir für alle ehrenamtlich Aktiven in Bocholt zum Ausdruck bringen möchten“, so Kerkhoff. Ohne Ehrenamt würde in Bocholt vieles einfach nicht funktionieren. Gemeinsam mit der Inhaberin der 555. Ehrenamtskarte drückt er dem 1. FC Bocholt die Daumen, dass der in der bald startenden Saison 2021/2022 den Aufstieg in die Regionalliga schafft.
„Es ist immer wieder schön, zu sehen, mit welcher Freude sich die Menschen in Bocholt engagieren“, freut sich Rainer Howestädt, Ehrenamtskoordinator der Stadt.
Hintergrund:
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW, welche inzwischen in 280 Kommunen in NRW eingeführt wurde, gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.
Die Ehrenamtskarte soll insbesondere den jenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen oder ähnlichem erhalten. Eine ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits seit mindestens einem Jahr und im Gebiet der Stadt Bocholt ausgeübt werden und von der Stelle, in dessen Bereich Sie die Tätigkeit ausüben, bestätigt werden.

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