Verwaltung: Bürgerbegehren gegen Radschnellweg nicht zulässig



Schon bei der Abstimmung über den Radschnellweg war Thomas Kerkhoff überzeugt, dass ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung nicht möglich ist. Jetzt hat sich der Bürgermeister in dieser Auffassung mit Hilfe des Rechtsamtes sozusagen noch mal selbst bestätigt. Die Verwaltung hat ein Gutachten erarbeitet, in dem ein basisdemokratisches Verfahren für nicht zulässig erklärt wird. Grund: Es handelt sich nach Paragraph 26 in diesem Fall um Planfeststellungsverfahren oder ein förmlichen Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bei dieser Art haben die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an die Möglichkeit sich zu beteiligen. Das macht ein Bürgerbegehren nach Meinung des Gesetzgebers überflüssig.

Die Gegner des Radschnellweges wollen sich davon allerdings nicht entmutigen lassen. Andreas Pferdekemeper schreibt dazu in einem Online-Kommentar: „Aber irgendeine Bürgerbeteiligung ist erreicht. Und auch in diesem Rahmen könnten gesammelte Unterschriften den Einwänden der Beteiligten ordentlich Power geben. Gekämpft wird gegen diese irrsinnige Maßnahme so oder so.“

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