St.-Agnes-Hospital lockert schrittweise die Besucherregelung



Das St. Agnes-Hospital Bocholt hat beschlossen, seine Besucherregelung ab Montag, den 25. Oktober, weiter schrittweise zu lockern.Patienten dürfen dann von 10:00 bis 18:00 Uhr, an Wochenenden und feiertags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Besuche empfangen. Pro Patient sind maximal zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Die Besuchszeit wird dabei von 30 auf 60 Minuten ausgeweitet. Die Regelung, dass Patienten im Vorfeld des Besuchs drei mögliche Besucher namentlich benennen müssen, entfällt.

Am neuen Haupteingang erfolgt eine mündliche Symptomabfrage jeden Besuchers. Als Voraussetzung für einen Besuch im St. Agnes-Hospital Bocholt ist der Nachweis eines der 3-G zu erbringen. Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder Genesene (maximal sechs Monate zurückliegende Infektion) müssen dies mittels Nachweis und Ausweisdokument am Haupteingang belegen. Alle anderen Besucher benötigen ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, für einen Antigen-Schnelltest die Bürgerteststelle am Krankenhaus in Anspruch zu nehmen. Diese befindet sich unmittelbar vor dem Krankenhaus-Haupteingang auf der rechten Seite.

Soweit medizinische, soziale oder palliativ medizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden. Gesonderte Regelung gelten für die Bereiche der Pädiatrie und Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch die Erziehungsberechtigten bzw. den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die beschriebene 3G-Regelung.

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