Ab Juni betreut das Jobcenter die Flüchtlinge aus der Ukraine

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Am 1. Juni 2022 wird das „Jobcenter im Kreis Borken“ die Betreuung der im Kreisgebiet gemeldeten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine übernehmen – Grund dafür: Ab dann erhält dieser Personenkreis finanzielle Unterstützung nicht mehr über das Asylbewerber-Leistungsgesetz, sondern über das Sozialgesetzbuch (SGB II). Für die rund 2.650 hier inzwischen lebenden ukrainischen Flüchtlinge bedeutet dies, dass sie nun einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen müssen.

Das „Jobcenter im Kreis Borken“ hat sich bereits intensiv auf den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel vorbereitet. Vor allem wurden Informationen und Antragsformulare in ukrainischer Sprache erarbeitet. Diese stehen ab sofort im Internet zum Download zur Verfügung unter https://www.kreis-borken.de/jobcenter und https://www.kreis-borken.de/ukraine-hilfe. Zudem sorgen auch die Jobcenter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor Ort für eine Weiterleitung der Informationen und Anträge.

In diesem Zusammenhang sind zwei Informationen besonders hervorzuheben:

  • Jede Person, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhält, ist sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich auch die Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland krankenversichern und dürfen eine Krankenversicherung wählen, die sie aufnimmt. Hierzu erhalten sie nähere Informationen beim Jobcenter ihres Wohnortes.
  • Darüber hinaus können SGB II-Leistungen nur auf Konten in Deutschland überwiesen werden. Die Zahlungsempfänger müssen deshalb hier ein Konto eröffnen.

Quelle: Kreis Borken

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