Ab sofort FFP2-Maskenpflicht in den Impfstellen für Personen ab 15 Jahren



Zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Coronavirus bittet die Koodinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Borken (KoCI) nun alle Bürgerinnen und Bürger, in den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau während des Aufenthalts verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt für Personen ab 15 Jahren, Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Für Personen, die keine FFP2-Maske dabeihaben, stellt die KoCI vor Ort entsprechende Masken zur Verfügung.

Auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronaimpfung werden laufend die Impftermine in den kreiseigenen Impfstellen aktualisiert.

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