Aktion gegen „Ablenkung im Straßenverkehr“



Kreis Borken (ots) – Die Polizei NRW beteiligte sich an dem ROADPOL Safety Day und führte gestern einen landesweiten Aktionstag zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr durch. In der Zeit von 06.00 bis 14.00 Uhr führten 26 Beamte der Kreispolizeibehörde Borken kreisweit Kontrollen durch. Insgesamt wurden 203 Fahrzeuge kontrolliert. Die Zahl setzt sich aus 142 Pkw, 22 Lkw, sowie 29 Rad- beziehungsweise Pedelecfahrer zusammen. 32 Pkw-, zwei Lkw- und sieben Rad-/Pedelecfahrer begingen Verstöße nach § 23 1a StVO(*), der die Ablenkungsgefahren beinhaltet. Neben diesen themenbezogenen Delikten wurden 62 andere Verkehrsverstöße festgestellt, die mit 36 Verwarngeldern vor Ort und 26 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet wurden beziehungsweise werden. Neben den repressiven Maßnahmen führten Beamte der Verkehrsunfallprävention/Opferschutz (VUPO) zwei präventive Aktionen durch. An den Borkener Schulen Jodokus Nünning Gesamtschule sowie dem Schulzentrum Heidener Straße wurde auf die Gefahren durch das Telefonieren und Texten während der Fahrt hingewiesen. Telefonieren und Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich. Telefonieren ist so gefährlich wie das Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Keine Whats App, keine Instastory, keine Sprachnachricht und kein Anruf können so wichtig sein, dass man dafür das eigene Leben oder das anderer aufs Spiel setzt.

(*) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

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