Alkohol im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – Zu viel Alkohol im Körper hatte eine 54-jährige Autofahrerin aus Bocholt, als sie am Sonntag gegen 12.15 Uhr durch Polizeibeamte auf der Markgrafenstraße kontrolliert wurde. Eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,3 mg/l, sodass die Beamten ein Bußgeldverfahren einleiteten und die Weiterfahrt untersagten.

Ab einen Wert von 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor (Mindestfolgen: 500 Euro Bußgeld, einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in der Verkehrszentraldatei).

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