Alkohol im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – (fr) Am Donnerstagabend kontrollierten
Polizeibeamte gegen 21.50 Uhr auf der Dresdener Straße einen
29-jährigen Autofahrer aus Bocholt. Da dieser unter Alkoholeinfluss
stand, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein
Bußgeldverfahren ein. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein
Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei
Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot.
Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und
das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

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