Altrogge & Meyer: Gericht vermeldet nur zwölf Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseunzulänglichkeit

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Für den Bocholter Fachhändler Altrogge & Meyer GmbH & Co. KG wird die Lage immer prekärer. Das Amtsgericht Münster hat gestern – und damit lediglich zwölf Tage nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – mitgeteilt, dass laut einem Bericht des Sachverwalters Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anders ausgedrückt: Die vorhandene Insolvenzmasse reicht augenscheinlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken und die durch Verwaltung, Verwertung oder Fortführung des Unternehmens entstandenen Schulden vollständig zu begleichen.

Gleichzeitig sinken die Chancen der Gläubiger auf Begleichung ihrer Forderungen. Noch vor Tagen hatte es in den Medien geheißen, Altrogge & Meyer suche einen Investor. Bis auf Weiteres werde das Geschäft im allerdings verringerten Umfang fortgeführt. Auch online kann bei dem Bocholter Fachhändler weiter eingekauft werden.

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