Amtsgericht Bocholt setzt im Wege der Zwangsvollstreckung neuen Versteigerungstermin für das Erbbaurecht des Schützenhauses an



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Am 11. Januar kommenden Jahres soll im Amtsgericht Bocholt, 1. Stockwerk, Saal  109, erneut das Erbbaurecht des Schützenhauses versteigert werden. Beginn ist um 9 Uhr. Im entsprechenden Beschluss des Amstgerichtes heißt es: „Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Erbbaurecht an sieben Grundstücken, auf denen sich Freiflächen, Parkplätze und ein Veranstaltungsgebäude mit (ehem.) Brauerei sowie einer Wohnung im Umbauzustand befinden. Die baurechtliche Situation ist ungeklärt. Baujahr 1913, mehrere Anbauten und Umbauten in den Folgejahren, letztmalig 1998. Größe der Nutzfläche ca. 3.500 qm, Gesamtgröße der mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücke 14.513 qm. Laufzeit des Erbbaurechts bis 31. Dezember 2058.“

Der Verkehrswert wird insgesamt mit 1.696.000,00 € angegeben.

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