Anklage gegen ehemaligen Profifußballer – Er soll Spenden nicht weitergeleitet haben

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen einen 37-jährigen Ex-Profifußballer Anklage wegen zehnfachen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Dem ehemaligen Kapitän der Preußen wird vorgeworfen, seine lokale Bekanntheit genutzt zu haben, um zwischen dem 12. Dezember 2022 und dem 26. Juni 2025 zehn Spendenaktionen für wohltätige Zwecke zu initiieren, darunter Unterstützung für die „Clinic Clowns“ am Universitätsklinikum Münster sowie eine finanzielle Hilfe für die Familie eines verstorbenen Säuglings. Diese Spenden sammelte er hauptsächlich über seinen Instagram-Account und eine PayPal-Fundraising-Plattform. Die eingegangenen Gelder in Höhe von über 54.000 Euro, aus mehr als 3.700 Einzelspenden, soll er jedoch nicht an die vorgesehenen Empfänger weitergeleitet haben, sondern stattdessen auf private Konten transferiert und für eigene Zwecke genutzt haben. Als Grund nennt die Staatsanwaltschaft finanzielle Engpässe des Beschuldigten.

Erst im August 2025 sowie kurz vor Abschluss der Ermittlungen 2026 überwies der Angeschuldigte ausstehende Beträge sowohl an das Universitätsklinikum, die Familie des verstorbenen Kindes als auch an zwei weitere gemeinnützige Organisationen. Diese Zahlungen führten dazu, dass die einbehaltenen Spenden letztlich vollständig ausgeglichen wurden. Über seinen Verteidiger hat der Beschuldigte die Tatvorwürfe zurückgewiesen und erklärt, er habe die Gelder wegen privater Probleme nur verzögert weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft hält diese verspäteten Zahlungen jedoch für nicht strafbefreiend, sondern betrachtet sie als eine nachträgliche Wiedergutmachung, die eine vorherige Schädigung der Spender nicht aufhebt.

Laut der Staatsanwaltschaft beruht der Betrugsvorwurf auf der juristischen Fallgruppe der „Verfehlung des sozialen Zwecks“. Dabei handelt es sich um Konstellationen, bei denen Spenden in der Erwartung einer zweckentsprechenden Verwendung gegeben werden, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Wenn der Spender über die tatsächliche Zweckwidrigkeit der Mittelverwendung getäuscht wird, entstehe ein Vermögensschaden, da die Spende unter falschen Voraussetzungen erfolgte. Die Angeklagten sollen somit das Vertrauen der Spender missbraucht haben, was strafrechtlich relevant ist. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung für den 37-Jährigen, während das Amtsgericht nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheidet.

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