94 Prozent der Bocholter lehnen millionenschwere Rathaussanierung ab



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

94 Prozent der Bocholter lehnen eine millionenteure Sanierung des Rathauses ab und plädieren stattdessen für einen Neubau. Das ergab eine nicht repräsentative Blitzumfrage von Made in Bocholt auf Facebook, an der sich bis heute (Stand 6 Uhr) mehr als 2500 Menschen beteiligt haben. Auslöser war ein Bericht des BBV, in dem inzwischen von Kosten in Höhe von 75 Millionen Euro die Rede ist. Stadtbaurat Daniel Zöhler wollte diese Zahlen gegenüber unserer Onlineplattform nicht bestätigen, wohl aber Mängel in der Machbarkeitsstudie, die von deutlich niedrigeren Kosten ausgegangen war. In der Studie waren unter anderem wohl die innenliegenden Sanitäranlagen wie auch die Mensatechnik komplett vergessen worden. Ob das ein Versehen oder Absicht gewesen ist, lässt sich nur vermuten.

Zum Hintergrund:  Im März 2018 hatte der Bochoilter Rat einen Grundsatzbeschluss zur Rathaussanierung gefasst. Zuvor war ihm eine Machbarkeitsstudie der Paul Böhm Planungsgesellschaft GmbH vorgelegt worden. In der war von Kosten in Höhe von 37.569.817,98 Euro die Rede – und das sei sogar noch günstiger als ein Neubau, hieß es damals. Daraufhin verteuerte der Rat auf Antrag der CDU die Pläne noch durch den Antrag, das Rathaus durch ein viertes Staffelgeschoss  zu erweitern. Weitere Kosten kamen durch die zunächst nicht eingeplante Renovierung und Sanierung des Stadttheaters hinzu. Auch erzeugte die Schadstoffbeseitigung  zusätzliche Kosten, wie man nach dem Auszug feststellte.

Wie sich jetzt herausstellte, war die damalige Machbarkeitsstudie der Paul Böhm Planungsgesellschaft GmbH, die später auch den Architektenauftrag bekam, offenbar nicht ganz vollständig. Woran das liegt, lässt sich bis heute noch nicht klären. Der Verdacht besteht, dass die erste Kostenschätzung schöngerechnet wurde, um eine Sanierung besser aussehen zu lassen als einen Abriss und Neubau.

Letzteres ist übrigens derzeit (noch) nicht erlaubt, weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Den entsprechenden Vollzug hatte die Verwaltung der Bürgervertretung seinerzeit angeblich versehentlich verschwiegen. Dadurch verstrich die Widerspruchsfrist.

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