Ahlen und Bocholt – zwei Rathäuser, zwei Städte, zwei Lösungen



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Für Bürgermeister Peter Nebelo ist, wie er in seiner Neujahrsansprache am Sonntag betonte, das Rathaus am Berliner Platz ein „architektonisches Kunstwerk“. Deshalb muss es nach Meinung der Bocholter Verwaltungsspitze auch unbedingt erhalten bleiben. Anders im rund 100 Kilometer entfernten Ahlen. Dort haben sich die Verantwortlichen zunächst erfolgreich gegen den Versuch zur Wehr gesetzt, dass ihr ebenfalls in den 70er Jahren erbautes Rathaus unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Folge: Die Stadt Ahlen dürfte ihr ähnlich marodes Gebäude abreißen und neu bauen lassen. Das wiederum, so haben Experten dort errechnet, würde inklusive angrenzender Stadthalle nur rund die Hälfte einer Sanierung kosten, nämlich 31,5 statt 61 Millionen Euro. Aber im Südosten von Münster sind viele Bürger dagegen. Sie haben ein Bürgerbegehren für den Erhalt und die teurere Sanierung des Rathauses durchgesetzt und stimmen am 8. März darüber ab.

Möglich ist der Abriss in Ahlen durch einen so genannten Ministerentscheid. Der ist nötig, wenn sich Denkmalschutzbehörden und betroffene Kommunen nicht einig sind. Im Fall Ahlen – wie auch für Bocholt – hatte der Landschaftsverband Westfalen Lippe die Unterschutzstellung des Gebäudes gefordert. Die Verwaltung in Ahlen legte – anders als im Fall Bocholt – Widerspruch ein. Ein Gutachter argumentierte, dass allein aufgrund des notwendigen Wärmeschutzes die Fassade des Rathauses ihr altes Gesicht verlieren würde.

Dem folgte das NRW-Städtebauministerium. In einer Stellungnahme aus Düsseldorf heißt es unter anderem, dass die Fassade in ihrer aktuellen Form aus bauphysikalischer Sicht nicht erhaltungsfähig sei. Am Ende sprach sich die oberste Denkmalbehörde des Landes gegen eine Eintragung des Baus in die Denkmalliste aus. Nun muss sich die Stadt Ahlen wegen des geplanten Abrisses noch mit dem Architekten Prof. Christoph Parade einigen und das Bürgerbegehren überstehen.

Auch in Bocholt ist der notwendige Wärmeschutz für die Fassade des Rathauses ein Kernproblem. Hier aber hat die Verwaltung ohne Beteiligung des Rates und damit der Bürger für sich entschieden, auf einen Widerspruch gegen die Unterschutzstellung zu verzichten. In der Folge genehmigte die Denkmalschutzbehörde zusätzlich zur 19 Millionen Euro teuren Grundsanierung die Errichtung einer neuen Wärmeschutzfassade inklusive Kybernetik (plus 6 Millionen Euro), die von der CDU angeregte Aufstockung des Gebäudes um ein zusätzliches Staffelgeschoss (plus 6,5 Millionen Euro) sowie den Anbau eines Multifunktionssaales (plus 2,1 Millionen Euro).Grund: In Bocholt verliert das Gebäude durch diese An-, Um- und Aufbauten nach Einschätzung der hier Beteiligten seinen Denkmal-Charakter nicht.

Ein Abriss ist in Bocholt zudem jetzt nicht mehr möglich, da das Gebäude bereits in die Denkmalschutzliste des Landes eingetragen ist. Dadurch ist eine nach bisherigem Stand der Dinge wegen weiterer Zusatzkosten inzwischen mit rund 49 Millionen bezifferte Sanierung zwingend. Und der Bürger hat keine Wahl mehr.

Ganz anders als in Ahlen soll ein Abriss und Neubau in Bocholt zudem nicht wesentlich günstiger sein als eine Sanierung. Das zumindest hat die Paul Böhm Planungsgesellschaft mbH errechnet. Die gehört dem Sohn des Rathaus-Architekten Professor Dr. Gottfried Böhm und hat bereits kurz nach ihrer Experise den Auftrag für die Sanierung desselben erhalten.

Foto: Stadt Ahlen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert