Alwin Keiten-Schmitz ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Bocholt



Alwin Keiten-Schmitz, Geschäftsführer der SPALECK Oberflächentechnik GmbH & Co. KG, ist von der Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, Brigitte Göttling, erneut zum ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Bocholt ernannt worden. Bis 2025 wird der Bocholter bei Arbeitsgerichtsprozessen mit einem vollwertigen Stimmrecht an der Seite eines Berufsrichters mitentscheiden „Jeder Arbeitsgerichtsprozess ist anders und neu, ich bin gespannt, welche Fälle mich in nächster Zeit erwarten. Ich kann jetzt dazu beitragen, dass Entscheidungen gerechter ausfallen, das ist eine große Verantwortung“, so der Geschäftsführer. Die SPALECK Oberflächentechnik GmbH & Co. KG hat sich auf Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Verfahrensmitteln zur mechanischen und chemischen Oberflächenbearbeitung, sowie Anlagen für Reinigung und Recycling von Gleitschleifabwässern spezialisiert.

Rund 10.000 ehrenamtliche Richter stehen derzeit den Berufsrichtern an den Arbeitsgerichten in NRW zur Seite – je zur Hälfte aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Über das Vorschlagsrecht verfügt der Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein. So bringt die Arbeitgeberorganisation immer wieder Geschäftsführer, erfahrene Personalleiter und Führungskräfte mit Mitarbeiterverantwortung aus dem Kreise ihrer Mitgliedsunternehmen an die hiesigen Arbeitsgerichte. Für eine Rechtsprechung nah am Arbeitsleben sei der Austausch mit der Praxis für die Arbeitsgerichte unverzichtbar, so der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. „Deswegen ist dieses Ehrenamt so wichtig.“

Bildunterschrift: Alwin Keiten-Schmitz, Geschäftsführer der SPALECK Oberflächentechnik GmbH & Co. KG, ist erneut zum ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Bocholt berufen worden. (Foto: privat)

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