Betreuungsrecht: Wie man für den Notfall vorsorgen kann



Am Mittwoch, 5. Juni 2019, findet eine Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte und am Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Beginn ist um 18:30 Uhr im Rathaus der Stadt Bocholt am Berliner Platz 1. Thema sind an diesem Abend sog. vorsorgende Regelungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Vorsorge zu treffen ist keine Frage des Alters und betrifft jeden Menschen. Ein Fachvortrag gibt einen Einblick über die rechtlichen Möglichkeiten, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren, wie sich sicherstellen lässt, dass der eigene Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung finden kann. Es werden Informationen und praktische Hinweise zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung gegeben. Fragen werden von Fachleuten beantwortet.
Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung wird unter Tel. 02871 953-747 oder per E-Mail sarah.schaffeld@mail.bocholt.de entgegengenommen.
Veranstalter
Veranstaltet wird die Fortbildung von den Betreuungsvereinen der AWO und des SKF in Kooperation mit der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt. Die Veranstaltung ist Teil einer zehnteiligen Reihe unter dem Titel „Gut geschult – gut vertreten“, die sich mit unterschiedlichen Themen rund ums Betreuungsrecht beschäftigt. Nähere Informationen unter o.g. Telefonnummer.

´

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert