Bocholter Citylauf am 2. Mai fällt aus



Bocholt. Der für den 2. Mai geplante 21. Citylauf in der Bocholter Innenstadt kann leider nicht statt-finden. Die Corona-Pandemie und die noch nicht absehbare Dauer der verschiedenen zur Eindäm-mung beschlossenen Maßnahmen sowie die Unwägbarkeiten im Hinblick auf die Verbreitung des Vi-rus haben die Organisatoren des Citylaufs dazu gezwungen. 

Ullrich Kuhlmann als Vertreter des Stadtsportverbandes einer der Ausrichter dieser Großveranstal-tung mit fast 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist traurig: „Wir bedauern die Entscheidung aus tiefstem Herzen für alle LäuferInnen, HelferInnen, PartnerInnen, Sponsoren und alle Mitwirken-den, die die Veranstaltung immer wieder nach vorne bringen und mit Herzblut den Bocholter Citylauf leben.“ 

Ein Ersatztermin kann leider nicht angeboten werden, denn ein solches Event bedeutet einen hohen Organisationsaufwand und hat eine entsprechend lange Vorlaufzeit, die mit der technischen Einrich-tung, der Information der Zeitnehmer, der Moderatoren, der Veranstaltungstechnik, der Services etc. einher geht. Die Genehmigungen beim LVN, beim Ordnungsamt und bei weiteren Stellen müssen ein-geholt bzw. beantragt werden. Nicht zu vergessen sind alle ehrenamtlichen Helfer, die für einen neuen Termin wieder bereit stehen müssten. Ludger Dieckhues, Geschäftsführer vom Stadtmarketing Bocholt ergänzt: „Im Moment kann niemand voraussehen, wann wieder eine Großveranstaltung wie der Citylauf stattfinden darf, deshalb sind wir dazu gezwungen, in diesem Jahr zum ersten Mal nach 20 Jahren diese Großveranstaltung in der Bocholter City ersatzlos zu streichen.“ 

Die Organisatoren arbeiten an einer guten Lösung zur Erstattung der Startgebühren, bitten aber bis dahin um ein wenig Geduld. Wichtig ist jedoch, dass die TeilnehmerInnen keine Rücklastschriften ge-nerieren, da hierbei erhebliche Bankgebühren erhoben werden. Diese soll die Veranstaltergemein-schaft nicht noch zusätzlich zu den sowieso schon entstehenden / entstandenen Kosten tragen müs-sen. Wer nicht auf die Rückerstattung der Startgebühr besteht, hilft mit, das Defizit der Veranstalter-gemeinschaft zu minimieren, da natürlich bereits jetzt schon Kosten angefallen sind. Über das mögli-che Prozedere wird es in Kürze weitere Informationen geben. (Siehe hierzu auch den Aufruf von Ger-man Road Races: https://germanroadraces.de/?p=148172) 

Alle bestellten und bezahlten Funktionsshirts können an einem noch zu benennenden Termin abge-holt werden. Angesichts der Krisensituation wird dieses aber erst dann möglich sein, wenn die Ein-schränkungen für Großveranstaltungen wieder aufgehoben worden sind. Diesen Termin werden die Organisatoren ebenfalls rechtzeitig in den Medien bekannt geben. 

Alle Infos sind auch unter www.citylauf-bocholt.de zu finden. 

Dies ist eine Information der Veranstaltergemeinschaft, bestehend aus: Stadtsportverband Bocholt, Stadtmarketing Bocholt, Stadt Bocholt und DJK SF 97/30 Lowick 

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