Corona-Allgemeinverfügung: Ab 0 Uhr gilt Gefährdungsstufe eins



Derzeit sind im Kreisgebiet 243 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. In Bocholt sind es 55, zwei mehr als gestern. Die „7-Tage-Inzidenz“, also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, beträgt im Kreis Borken laut Berechnung des Kreisgesundheitsamtes aktuell 38,2.

Nach den gestern (16.10.2020) bekanntgegebenen neuen Vorgaben in der CoronaSchutzVerordung des Landes treten mit Erreichen dieser „Gefährdungsstufe 1“ (dem Inzidenzwert von 35) strengere Schutzmaßnahmen in Kraft. Dies sind insbesondere:

• Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind nicht zulässig

• an Festen außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober)

• an Sitz- und Stehplätzen bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt Maskenpflicht

• besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern

Der Kreis Borken erlässt dazu heute eine „Allgemeinverfügung“, die das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ feststellt und damit auch, dass die Landesvorgaben für das Kreisgebiet gelten. Diese tritt ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr in Kraft. Landrat Dr. Kai Zwicker appelliert aufgrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen zudem erneut an die Bevölkerung, sich konsequent an die „AHA+L“-Regel „Abstand, Hygiene, Alltagmaske und Lüften“ zu halten: „Wir alle stehen mit unserem Handeln in der Verantwortung!“

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