E-Scooter nicht zugelassen



Bocholt (ots) – Der vermeintliche Freizeitspaß hat am Donnerstag für einen 23-Jährigen in Bocholt ein unschönes Ende gefunden – denn für seinen E-Scooter bestand weder eine Haftpflichtversicherung, noch eine Betriebserlaubnis. Polizeibeamte hatten den Bocholter kontrolliert, als er gegen 20.40 Uhr mit dem Fahrzeug auf einem Radweg an der Karolingerstraße unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h erreichen kann. E-Scooter sind wegen ihrer Betriebsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h grundsätzlich nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige.

Wer solche Folgen vermeiden möchte, sollte sich vor dem Kauf oder Gebrauch eines E-Scooter genau informieren – z.B. hier: www.polizei.nrw/e-scooter. Elektro-Scooter oder auch Elektroroller oder E-Roller gehören zur verhältnismäßig jungen Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wie sie ausgestattet sein müssen, welche Voraussetzungen für das Fahren damit zu erfüllen sind und welche Regeln dafür gelten, führt im Einzelnen die entsprechende Verordnung auf. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese auch im Internet veröffentlicht: www.gesetze-im-internet.de/ekfv/

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