Geflügelpest: Kreis warnt vor Einschleppung durch Wildvögel



Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist auf dem Vormarsch: In der niederländischen Provinz Gelderland hat es in einem Hühnerbetrieb nahe Nijmegen (ca. 60 Kilometer vom Kreis Borken entfernt) einen Ausbruch des hochpathogenen Influenza-A Subtyps H5N8 gegeben. Zudem ist bei mehreren verendeten Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste die Geflügelpest festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesinstitut für Tiergesundheit, stuft daher das Risiko eines Eintrags des Virus in Nutzgeflügelhaltungen als hoch ein. Aus diesem Grund warnt der Kreis Borken vor der Einschleppung durch Wildvögel in hieisige Geflügelbestände. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Es werde dringend angeraten, die Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel zu intensivieren, heißt es in der Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts. Gehäufte Funde toter Wildvögel sind folglich dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken zu melden. Das ist möglich unter Tel. 02861/681-3801. „Die Früherkennung der Geflügelpest und die Einhaltung der ‚Biosicherheitsmaßnahmen‘ in geflügelhaltenden Betrieben sind von entscheidender Bedeutung, um die Einschleppung und Verbreitung der Seuche zu verhindern“, betont Kreisveterinär Dr. Manfred Ulrich. Deswegen seien Geflügelhalter, aber auch alle Bürger aufgerufen, Auffälligkeiten bei nun eintreffenden Zugvögeln zu melden.
Als „Biosicherheitsmaßnahmen“ werden beispielsweise empfohlen:
– Schutz des Geflügelbestands vor dem Kontakt mit Wildvögeln
– Betreten des Stalls/Auslaufs nur in betriebseigener Schutzkleidung mit stallspezifischen Schuhwerk
– Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife vor und nach Betreten des Stalls/Auslaufs
– Füttern des Geflügels im Stall und Tränken mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder anderem Oberflächenwasser)
– Futter, Einstreu und weitere Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, müssen für Wildtiere unzugänglich aufbewahrt werden
Insbesondere Halter, die ihr Geflügel draußen in Ausläufen halten, sind zu verantwortungsvollem Handeln und dem Einhalten der Maßnahmen aufgerufen. Wichtig sei es insbesondere, unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand beim Veterinäramt zu melden, damit die Tiere schnellstmöglich untersucht werden können.
Weitere Hinweise und nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest <www.kreis-borken.de/gefluegelpest> oder über die Suchfunktion auf der Startseite mit dem Begriff „Geflügelpest“.

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