Halbe Kita-Beiträge im Juni und Juli



Am Montag, 8. Juni 2020, nehmen nun auch die Kindertageseinrichtungen für Kinder in NRW einen eingeschränkten Regelbetrieb auf. Land NRW und die Kommunen haben sich darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der regulären Elternbeiträge für die Kitas und die Kindertagespflege zu erlassen. Die Beiträge für die offene Ganztagsschulen werden in diesen Monaten gar nicht fällig.
Alle Kinder sollen nun wieder in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut werden. Um eine Überlastung der Gesamtsituation in den Kitas zu verhindern, wird der wöchentliche Betreuungsumfang allerdings noch um 10 Stunden gekürzt. Eltern, die einen Betreuungsvertrag über 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche in ihrer Kita haben, können ihr Kind somit grundsätzlich 15, 25 oder 35 Stunden betreuen lassen. Wie die Öffnungszeiten angeboten und die Wochenstunden verteilt werden, regeln die Kitas nach den Bedingungen im Einzelfall vor Ort.
Die Einschränkungen der Bocholter Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie sind vielfältig und betreffen häufig auch die Einkommenssituation. Um die Eltern weiter zu entlasten, haben sich das Land NRW und die Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der regulären Elternbeiträge für die Kitas und die Kindertagespflege zu erlassen. Den Ausfall teilen sich wie auch in den Vormonaten das Land und die Stadt Bocholt je zur Hälfte.
Insofern werden in den Monaten Juni und Juli die Elternbeiträge zur Hälfte jeweils zum 15. des Monats abgebucht.
Für Eltern, die ihren Beitrag bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag gezahlt haben, gilt diese Regelung entsprechend. Sie sollen den halben Monatsbeitrag nach ihrem letzten Bewilligungsbescheid jeweils zum 15. der Monate Juni und Juli überweisen.
Offene Ganztagsschulen
In den offenen Ganztagsschulen in der Stadt Bocholt finden keine Betreuungsangebote für alle Kinder statt. Vielmehr werden die Kinder weiter im Rahmen der Notbetreuung in den Schulen versorgt. Aktuell ist noch keine Vereinbarung mit dem Land darüber getroffen, ob eine hälftige Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge durch das Land erfolgt. Dennoch wird die Stadt im Juni und Juli für die offene Ganztagsschule keine Elternbeiträge abbuchen.
Eltern, die ihren Beitrag bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag gezahlt haben, werden gebeten, für die Monate Juni und Juli keine Überweisung vorzunehmen.
Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktperson beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Bocholt aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.

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