Kolpinghaus e.V. zahlungsunfähig – jetzt offizielles Insolvenzverfahren eröffnet
Über das Vermögen des Kolpinghaus Bocholt e.V. ist jetzt wegen Zahlungsunfähigkeit planmäßig ein ordentliches Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Zum Sachverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Münster ernannt. Das teilte das zuständige Amtsgericht fest. Zuvor war ein Sanierungsprozess in Eigenverwaltung eingeleitet worden. Wie berichtet, hatte die Sozietät Stellmach & Bröckers aus Bocholt zunächst mit Hilfe eines Insolvenzplans eine grundlegende finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bereinigung des Geschäftsbetriebs erarbeitet. Der Geschäftsbetrieb kann dmait ordnungsgemäß weitergehen. (Anm. der Redaktion: In unserer ersten Version hatten wir berichtet, dass der erste Sanierungsprozess offenbar gescheitert sei. Das ist nicht der Fall.).
Die Krise des traditionsreichen Kolpinghauses hatte sich schon vor einiger Zeit abgezeichnet. Der Verein musste im vergangenen Mai nach 63 Jahren sein Jugendwohnheim mit 25 Plätzen schließen. Der Grund: Die Gäste, die vorher vom Jobcenter, von der Jugendhilfe oder als unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge gekommen waren, wurden mit der Zeit nur noch in Einrichtungen der EWIBO und der von der EWIBO gesteuerten Sozialvereine untergebracht. Die Zimmer am Europlatz blieben fortan leer. Das brachte den Kolpingverein als Eigentümer des Kolpinghauses in finanzielle Bedrängnis. Die Folge war neben der Schließung des Jugendwohnheims die Trennung vom langjährigen Betriebsleiter und die vorrübergehende Streichung seiner Position.