Land überrascht mit mehr Rechten für Geimpfte und Genesene



Eine Überraschung erlebten die Verantwortlichen im Borkener Kreishaus am 1. Mai. Ohne jede Vorwarnung erreichte sie zunächst über die Medien und später in Form einer Verordnung der Landesregierung folgende Nachricht: Ab Montag (03.05.2021) haben in Nordrhein-Westfalen vollständig Geimpfte und Genesene mehr Rechte. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt. Was das bedeutet, schreibt das Land in einer Presseinformation:

„…Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten ‚Click and Meet‘ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai“…

In der Sache erhofft sich der Kreis Borken nun am Montag weitere Informationen vom Land NRW darüber, wie im Detail mit der neuen Situation umzugehen ist. So habe das Ministerium bereits signalisiert, dass bei Geimpften wohl die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichen soll. Sofort wenn Klarheit besteht, werde der Kreis Borken darüber berichten, heißt es aus dem Kreishaus. Ausdrücklich wird darum gebeten, bis dahin von diesbezüglichen Anfragen bei der Telefon-Hotline des Kreises abzusehen. Bedingt durch das Vorgehen des Landes sei man dort bedauerlicherweise zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr bedingt in der Lage, entsprechende Fragen zu beantworten.

Die Presseinformation des Landes zum Thema gibt es hier: www.land.nrw/de/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten.

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