Landrat Dr. Zwicker: „Der lokale Arbeitsmarkt zeigt sich stabil“



Kreis Borken. Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Mai stabil geblieben. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Mai 2019 insgesamt 4.289 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat April ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um eine Person gestiegen, gegenüber dem Vorjahresmonat jedoch um 163 Personen gesunken. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet gegenüber dem Vormonat unverändert und liegt weiterhin bei 2,0 Prozent.
„Unser lokaler Arbeitsmarkt zeigt sich damit stabil“, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker über die aktuelle Entwicklung mit und ergänzt: „Auch die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die im Rechtskreis SGB II als arbeitslos gezählt werden, ist im Mai nahezu konstant geblieben.“ Gegenüber dem Vormonat sei die Zahl lediglich um fünf Personen gestiegen.
„Der SGB-II-Hilfebedarf insgesamt ist im Mai gegenüber dem Vormonat saisontypisch gesunken“, sagt Dr. Zwicker. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liege derzeit bei 10.245 Personen (- 48). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 15.304 Personen (- 50) in 7.446 Bedarfsgemeinschaften (- 38) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

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