Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote für erwerbstätige Alleinerziehende



Kreis Borken. Ab Montag, 27.04.2020, können auch erwerbstätige Alleinerziehende sowie Alleinerziehende, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, für ihren Nachwuchs die Kindertagesbetreuungsangebote nutzen. Das sieht die neue „Coronabetreuungsverordnung“ des Landes NRW vor, wie der Kreis Borken mitteilt. Die Regelung gilt, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – organsiert werden kann.
Voraussetzungen sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Die Kitas, deren Träger und sowie die Tagespflegepersonen sind über diese Neuerung unterrichtet. Die Schulen sind über eine Schulmail des Schulministeriums ebenfalls unterrichtet worden.
Das Land NRW verbindet mit diesem Angebot allerdings auch den Appell an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht.
Weitergehende Informationen, insbesondere auch Formulare für die erforderlichen Bescheinigungen finden sich auf der Internetseite des Kreises Borken zur Corona-Notfallbetreuung: kreis-borken.de/notfallbetreuung/.

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