„Ökoquartier“ mit Schotterverbot bei gleichzeitiger Nistkasten-, Baum- und Heckenpflicht



Jeder neue Eigentümer muss einen heimischer Obst- oder Laubbaum pflanzen und einen Nistkasten für Fledermäuse oder Vögel aufhängen. Zur Einfriedung der Grundstücke im Baugebiet SW43 sind – mit Ausnahme der Grenze zur Erschließungsstraße – ausschließlich Hecken heimischer Arten erlaubt. Umgekehrt sind im Vorgarten Kies- oder Schotterbeete verboten. So zumindest sehen es die Kaufverträge vor, die die Stadt Bocholt mit Bauwilligen im Bereich zwischen Siemens- und Feldstraße sowie Alfred-Flender-Straße und Mussumer Kirchweg abschließen will. Der entsprechende Bebauungsplan liegt zur Zeit im Rathaus aus.

Insgesamt geht es um neun Grundstücke. Bisher scheiterten die Nachverdichtungsversuche dort an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft einzelner Anlieger aus dem Quartier und der dadurch nicht gesicherten Erschließung. Das änderte sich jetzt. Um einen über den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich hinausgehenden Beitrag zum Artenschutz sicherstellen zu können, wurde der Stadtverwaltung vom Alteigentümer der Grundstücke das Angebot unterbreitet, weitergehende Artenschutzmaßnahmen im Kaufvertrag privatrechtlich verpflichtend an die Bauherren weiterzugeben. Das tut die Stadt nun auch. Zu den oben genannten Maßnahmen kommt noch die Pflicht hinzu, bei einem Flachdach dieses zu einem ein extensiven Gründach auszubauen.

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