Prüfbescheinigung reicht nicht aus



Bocholt (ots) – In der Nacht zum Montag fiel ein 27-jähriger Motorrollerfahrer bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Industriestraße mit einer Geschwindigkeit von 41 km/h auf. Der Bocholter ist aber nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung und beging somit eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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