Sonderprogramm der Landesregierung für Vereine



Bocholt (PID) Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, können zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Darauf weist die Freiwilligen-Agentur Bocholt hin.
Anträge können –ausschließlich online- ab sofort bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Infos sind zu finden auf www.wir-fuer-bocholt.de/aktuelles/ sowie auf der Homepage des Heimat-Ministeriums unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat.
Eine Antragstellung ist noch bis spätestens zum 4. Dezember 2020 möglich.

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