Soziale Liste für Verzicht auf zusätzliche verkaufsoffene Sonntage



In einer Anfrage an Bürgermeister Thomas Kerkhoff will Ratsfrau Bärbel Sauer in der Ratssitzung am Mittwoch (11. November) wissen, wie der Verwaltungsvorstand zu den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen stehe. Und: Ob seitens der Verwaltung daran gedacht sei, darauf Einfluss zu nehmen, damit diese zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage nicht stattfinden.

Hintergrund ist eine Verordnung der Landesregierung NRW, die vorsieht, dass vom 30. Oktober, an fünf verkaufsoffenen Sonntagen, innerhalb von sechs Wochen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 der Einzelhandel zusätzlich öffnen darf.

Bärbel Sauer hält diese Verordnung rechtlich für äußerst bedenklich und in Anbetracht der Corona Pandemie für nicht zielführend und eher für gesundheitsgefährdend und erklärt dazu: „Auch den Beschäftigten gegenüber ist dies unverantwortlich, die ohnehin schon während der regulären Öffnungszeiten den Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Sodann – neben Verzicht der Sonntagsruhe und des Familienlebens – noch zusätzlich durch das tragen der „Maske“ belastet werden. Umsatzmäßig bringt eine derartige zusätzliche Sonntagsöffnung außerdem kein Euro mehr in die Kasse – auch keinen besseren gesundheitlichen Schutz etwa durch großzüge Ausdehnung der Öffnungszeiten. Jedenfalls gibt es dafür keine fundierten gesicherten Erkenntnisse. Diese verkaufsoffenen Sonntage passen einfach nicht zu den derzeitigen Corona-Maßnahmen. Bocholt, der Einzelhandel und die Stadtmarketing sollten daher darauf verzichten.“

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