Stadt will Bestattungs- und Grabgebühren teilweise um bis zu 76 Prozent erhöhen



Von BERTHOLD BLESENEMPER

Die Angebote für neue Bestattungsformen auf dem Bocholter Zentralfriedhof lesen sich wie in einem Werbeprospekt. „Baumbestattung am Gehölzsaum, hochwertige Gemeinschaftsgrabanlage Sarg- und Urnengräber, Urnengemeinschaftsgrabanlage in historischer Grabstätte, Pflegeleichte Grabstätte“, heißt es in einer Vorlage für den nächsten Ausschuss für Umwelt und Grün. Doch das dicke Ende kommt zum Schluss. Denn die Investitionen für die Umbaumaßnahmen müssen jetzt über zum Teil drastisch erhöhte Gebühren refinanziert werden. Um bis zu 76% Prozent sollen Angehörige künftig mehr bezahlen. Besonders betroffen sind davon Eltern verstorbener oder totgeborener Kinder. Um bis zu 64 Prozent günstiger indes sollen die Wahlgräber im Waldstreifen oder an Hauptwegen werden

Grundsätzlich werden zunächst einmal alle Bestattungen teuer – die von Kindern unter acht Jahren von 284 auf 360 Euro (+27 Prozent), von allen anderen von 378 auf 600 Euro (+ 59 Prozent). Urnenbestattungen verteuern sich sogar um 66 Prozent von 217 auf 360 Euro. In diesem Preis sind die Bestattung einschließlich Transport des Sarges oder der Urne aus der Leichenkammer und der Trauerhalle bis zum Grab, die Aushebung und Verfüllung des Grabes sowie das Ordnen der Kränze und das Abfahren überschüssiger Erde enthalten.

Unterschiedlich ist die Entwicklung bei den Gebühren für die Überlassung von Nutzungsrechten, für die Herstellung und Unterhaltung von Gräbern sowie für Grabsteine. Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr schlagen hier künftig mit 660 Euro (+ 76 Prozent) zu Buche. Die für Jugendliche und Erwachsene verteuern sich derweil nur um 10 Prozent auf 940 Euro.

Deutlich günstiger werden die so genannten Wahlgräber im Waldstreifen und an Hauptwegen, die seit einigen Jahren – nicht zuletzt wohl wegen der hohen Kosten – immer seltener genutzt wurden. Hier sinken die Gebühren bei Nutzungsrechten von 25 Jahren um bis zu 64 Prozent von 3837 auf 1390 beziehungsweise um 47 Prozent von 2345 auf 1240 Euro. Sie sind damit künftig teilweise günstiger als einfache Rasenreihengräber oder so genannte anonyme Gräber.

Tief in die Tasche greifen muss, wer es möglichst pflegefrei möchte und sich für eines der neuen Angebote entscheidet. Ein pflegefreies Grab inklusive Nutzungsrecht für 25 Jahre, Graberstellung und Unterhaltung über 25 Jahre sowie Grabstein schlägt mit 3590 Euro zu Buche. Für das Erdwahlgrab im Ruhegarten wird bei gleichem Leistungskatalog sogar 4940 Euro verlangt. Mit 1650 Euro beziehungsweise 1940 Euro günstiger sind Urnengräber im Bestattungshain oder im Rosengarten: Auch dort sind 25 Jahre Nutzungsrecht und Unterhaltung inklusive.

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