Trauerfeiern nur noch im engsten Familienkreis



Bocholt (PID). Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit nur Bestattungen im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig sind. Als Reaktion hierauf wurden die Sitzmöglichkeiten in der Trauerhalle daher deutlich reduziert.
Die Bevölkerung reagiert bisher sehr vorbildlich auf diese Maßnahmen. Bereits seit einigen Tagen nehmen nur noch kleine Trauergemeinden an den Beerdigungen teil. Die Friedhofsverwaltung bittet weiterhin alle Trauernden, die nicht zum engsten Familienkreis zählen, von einer Teilnahme an der Trauerfeier Abstand zu nehmen. Alternativ kann man der oder dem Verstorbenen im Anschluss unter Beachtung der allgemeingültigen Regelungen zur Hygiene die letzte Ehre erweisen.
Für Auskünfte zu den geltenden Regelungen, für sonstige Fragen sowie zur Vereinbarung von Terminen steht die Friedhofsverwaltung unter Tel. 02871 2463-75 zur Verfügung.

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