Überprüfung der Kreiswahlbezirkseinteilung erforderlich



Kreis Borken. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 werden in NRW die Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte und des Kreistags sowie die Bürgermeister und Landräte gewählt. Bei der Vorbereitung dieser Wahl gilt: Erst wenn alle Städte und Gemeinden im Kreis Borken über den Zuschnitt ihrer Wahlbezirke beschlossen haben, kann das Kreisgebiet in Kreistagswahlbezirke eingeteilt werden. Darauf weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin. Die Einteilung des Kreisgebietes habe nämlich auf Grundlage der Wahlbezirke der Städte und Gemeinden zu erfolgen. Dort muss die Einteilung bis zum 29.02.2020 abgeschlossen sein. Der Wahlausschuss des Kreises, der über die Einteilung auf Kreisebene befindet, hat dann spätestens am 31.03.2020 zu tagen. Vor diesem Hintergrund betont Dr. Hörster: „Erst nach der offiziellen Bekanntgabe der Kreistagswahlbezirke können Kreistagskandidaten wirksam nominiert werden!“
Derzeit laufen sowohl auf Ebene der Städte und Gemeinden als auch auf Ebene des Kreises die Vorbereitungen für die Wahl. Dabei hat das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 zur Stichwahl auch Folgen für die Einteilung der Wahlbezirke. Für die Kreistagswahl ist das Kreisgebiet in 30 Wahlbezirke einzuteilen, aus denen jeweils ein Bewerber per Mehrheitswahl in den Kreistag gewählt wird.
Für die Wahlbezirkseinteilung haben die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung die bisherige gesetzliche Regelung, nach der die Einwohnerzahl der Kommunalwahlbezirke vom Durchschnitt aller Wahlbezirke um maximal 25 Prozent nach oben oder unten abweichen durfte, eingeschränkt. Nunmehr halten sie lediglich eine Abweichung von bis zu 15 Prozent für unproblematisch und verlangen zudem, dass auch die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl an Wahlberechtigten je Wahlbezirk mitberücksichtigt wird. Darüber hinausgehende Abweichungen zwischen 15 und 25 Prozent müssen vor dem Hintergrund der Wahlrechts- und Chancengleichheit besonders gerechtfertigt sein und begründet werden.
Bereits von den Wahlausschüssen der Städte und Gemeinden beschlossene oder geplante Wahlbezirkseinteilungen werden derzeit in allen 17 Städten und Gemeinden des Kreises Borken im Hinblick auf die in dem Urteil neu gefassten Grundsätze überprüft. In etlichen Kommunen steht schon fest, dass die Wahlausschüsse nochmals tagen werden, um Änderungen an der bereits beschlossenen Wahlbezirkseinteilung vorzunehmen oder die bisherige Einteilung zu begründen. Es zeichnet sich bereits ab, dass es damit auch Änderungsnotwendigkeiten oder Begründungsbedarf bei der Einteilung der Kreistagswahlbezirke geben wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert