Vorbereitungen zur Europawahl 2019 laufen



Kreis Borken. Die „Wahlbenachrichtigungen“ zur Europawahl am 26. Mai 2019 sind auf dem Weg zu den Wahlberechtigten. Mit Stand vom 14. April 2019 sind im ganzen Kreis Borken insgesamt 279.814 Personen im Wählerverzeichnis eingetragen (2014: 276.875), darunter 18.621 Erstwählerinnen und Erstwähler. Die meisten „Wahlbenachrichtigungen“ werden bereits zugegangen sein. Spätestens zum 5. Mai sollten sie allen Wahlberechtigten vorliegen. Wenn nicht, sollten sich die Betroffenen mit dem Wahlamt ihres Wohnorts in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.
Mit den „Wahlbenachrichtigungen“ können die Wahlberechtigten dann im Bedarfsfall bei dem Wahlamt ihres Wohnortes auch Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite jeder „Wahlbenachrichtigung“ befindet sich dafür ein Vordruck, der ausgefüllt an das örtliche Rathaus zurückzusenden ist. Alternativ können bei den meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt Briefwahlunterlagen zu erhalten. „Dort kann man, wenn man möchte, auch gleich an Ort und Stelle seine Stimme abgeben“, erklärt Dr. Hörster.
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag, 24. Mai, bis 18 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der letzten Europawahl im Jahr 2014 haben im Kreis Borken knapp 11,5 Prozent der Wahlberechtigten von der Briefwahl Gebrauch gemacht. 2009 waren es insgesamt lediglich 5,7 Prozent. Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster appelliert: „Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltermin der Europawahl verhindert ist, sollte diese Möglichkeit nutzen und so sein Wahlrecht nutzen!“
Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Die Unterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Bürgerin beziehungsweise der Bürger hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Näheres zur Europawahl:
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet ausschließlich durch Listenwahl statt. Direktkandidaten in Wahlkreisen gibt es nicht. Die Wahlberechtigten haben bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung wählen können. Auf dem Stimmzettel stehen 40 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Auswahl.

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