Auch Ex-Kämmerer Triphaus Beschuldigter im Fall EWIBO



Rat verabschiedet sich von Kämmerer Ludger Triphaus

Neben dem inzwischen freigestellten EWIBO-Geschäftsführer Berthold Klein-Schmeink (wir berichten) ist offenbar auch Bocholts ehemaliger Kämmerer Ludger Triphaus ein Beschuldigter, gegen den die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Bielefeld ermittelt. Es geht um den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Geschäften rund um die Unterbringung von Flüchtlingen. Das hat Oberstaatsanwalt Udo Vennewald auf Anfrage des BBV mitgeteilt. Es soll zudem weitere Beschuldigte geben.

Die Anzahl der Strafverfahren mit dem Vorwurf der Untreue ist nach Erkenntnissen des Strafverteidigers Dr. jur. Sascha Böttner in den vergangenen Jahren „sprunghaft angestiegen“. In eine Beitrag auf der Internetseite https://www.strafrecht-bundesweit.de führt er das auf die Intensivierung der Strafverfolgung durch die Einrichung spezialisierter Abteilungen für Wirtschaftsstrafrecht bei den Staatsanwaltschaften zurück. 

Immer öfter angeklagt werden auch Bürgermeister oder leitende Beamte von Städten und Gemeinden. Sie müssen sich – anders als beim Vorwurf des Betruges – nicht einmal selbst bereichert haben. Für eine Anklage wegen Untreue reicht eine Pflichtverletzung in einem Treueverhältnis oder der Missbrauch einer Verfügungsbefugnis zum Nachteil der Kommune und damit der Steuerzahler aus.

Möglich, dass die Ankläger die Geschäfte rund um das ehemalige Yupidu unter die Lupe nimmt (mehr hier) ), Dort hatten Stadt und EWIBO unter Federführung der Beschuldigten Triphaus und Klein-Schmeink eine zentrale Flüchtlingsunterkuft für das Land Nordrhein-Westfalen einrichten wollen. Man mietete das Gebäude für zehn Jahre. Doch der Deal mit dem Land platzte. Die Kosten für das Gebäude und Nebenkosten liefen derweil weiter. Der Schaden für Stadt und die Steuerzahler wird auf eine sechs- bis siebenstellige Summe geschätzt.

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar „Der „Konzern Stadt“ ist endgültig am Ende“ 

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