Ausbildungsförderung: Kreis Borken zahlte 2018 knapp 3,69 Millionen Euro



Kreis Borken. Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken die erste Anlaufstelle, um finanzielle Hilfen zu erhalten. 2018 unterstützte die Kreisverwaltung 1.000 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dabei wurden insgesamt fast 3,69 Millionen Euro für die Bundeskasse ausgezahlt. 92 Anträge wurden zurückgezogen, an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit stellten im vergangenen Jahr insgesamt 1.092 Personen Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG. 2017 waren es 1.088.
Ob ein Anspruch auf Ausbildungsförderung vorliegt, richtet sich danach, ob die Schulform förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen – Staatsangehörigkeit und Alter werden geprüft – gegeben sind. Schulische Ausbildungen ab der zehnten Klasse, die einen Berufsabschluss vermitteln und Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig, die gymnasiale Oberstufe nur in Ausnahmefällen.
Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt seit der letzten Anhebung am 1. August 2016 zwischen 231 und 622 Euro, variierend nach Schulform und Unterkunft. Der Bedarf erhöht sich, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht bei den Eltern wohnt. Sind das Vermögen und das Einkommen der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners und das beider leiblicher Eltern nicht auf das BAföG anzurechnen, wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt und muss nicht erstattet werden.
Weitere Informationen sind dem Info-Blatt „Best of BAföG“ zu entnehmen. Dieses kann beim Kreis Borken, Fachbereich Soziales, Ausbildungsförderung, Burloer Straße 93, in Borken unter Tel. 02861/82-1324, -1325 und -1326 angefordert oder im Internet unter www.kreis-borken.de/bafoeg eingesehen und heruntergeladen werden. Dort gibt es zudem weitergehende Informationen rund um das Thema Ausbildungsförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung Ausbildungsförderung beraten Interessierte gerne auch am Telefon oder persönlich im Kreishaus.
Zum Hintergrund:
Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig für die Bearbeitung sind die örtlichen Agenturen für Arbeit. Studierende an (Fach-) Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Zudem gibt es das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) für Fortbildungen. Dazu beraten in Nordrhein-Westfalen die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

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