Ausländischer Führerschein reichte nicht



Bocholt (ots) – Mit einem ausländischen Führerschein saß am Samstagmorgen ein 42-Jähriger in Bocholt hinter dem Steuer eines Wagens. Bei der Kontrolle durch einen Polizisten auf der Frankenstraße gab der Fahrer an, diesen bei einem längeren Aufenthalt in dem betreffenden EU-Land erworben zu haben. Wie sich durch die nachträgliche polizeiliche Überprüfung herausstellte, liegt für den Mann jedoch für Deutschland eine gültige Versagung der Fahrerlaubnis vor. Dieser Umstand zieht nun ein Strafverfahren nach sich.

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