Situation in den Krankenhäusern weiterhin angespannt



Das Klinikum Westmünsterland hat die folgenden Informationen über die aktuelle Corona-Situation in den Krankenhäusern im Kreis bekanntgegeben.

Gesamtlage:

Die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion in unseren Krankenhäusern ist in den vergangen Tagen gleich geblieben, befindet sich nach wie vor noch auf einem hohen Niveau. Leider kommt es auch weiterhin zu krankheitsbedingten oder quarantänebedingten Personalausfällen in den Kliniken. Das führt dazu, dass es in den Krankenhäusern zu Leistungseinschränkungen kommen kann. Patienten werden in diesen Fällen immer rechtzeitig durch das Krankenhaus informiert und es wird immer genau geschaut, bei welchen Aufnahmen eine Verschiebung medizinisch vertretbar ist. Wir stimmen uns darüber hinaus täglich und gegebenenfalls stündlich mit dem Rettungsdienst des Kreises Borken sowie den anderen Krankenhäusern im Klinikum Westmünsterland ab, um die Notfallversorgung zu gewährleisten.

Stationäre COVID-Patienten
Im Klinikum Westmünsterland sind aktuell 69 COVID-Patienten (+1 Patient im Vergleich zur Vorwoche) in stationärer Behandlung. 2 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Davon versorgt das St. Agnes-Hospital Bocholt 33 COVID-Patienten, keiner davon auf der Intensivstation. (+9 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)

Weitere Informationen zu den Patienten
In der aktuellen Omikronwelle gibt es im Klinikum Westmünsterland eine weiterhin wachsende Gruppe von Patientinnen und Patienten, die Sars-CoV-2-positiv sind, bei denen der Aufnahmegrund aber vorrangig eine andere Erkrankung ist. Es handelt sich dabei oftmals um Patienten, bei denen die Coronainfektion zu einer Verschlechterung der Grunderkrankung beiträgt. Es wäre deshalb irreführend, in diesen Fällen von einem bedeutungslosen Zufallsbefund von Sars-CoV-2 auszugehen. Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen einer stationären Aufnahme mit der Hauptdiagnose COVID oder einer stationären Aufnahme mit der Nebendiagnose COVID ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll möglich. Die Unterscheidung von COVID als Haupt- oder Nebendiagnose spielt für die Krankenhäuser in der Behandlung eine untergeordnete Rolle. In beiden Fällen sind in der stationären Versorgung die gleichen aufwendigen Schutz- und Isolierungsmaßnahmen zu treffen.

Auslastung Intensivbetten
Auf den Intensivstationen des St. Agnes-Hospital Bocholt, an denen eine intensivmedizinische Betreuung von COVID-Patienten stattfindet, sind von 22 Intensivbetten 18 belegt.

Besuchsmöglichkeiten
Weiterhin besteht an allen Krankenhausstandorten die Möglichkeit, dass Patienten Besuch empfangen. Die Besuchsmöglichkeiten sind jedoch eingeschränkt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Aktuell gilt an allen Krankenhausstandorten eine 1G-Regel, das heißt Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Weiterhin gilt in allen Einrichtungen die Maskenpflicht. Regelungen können sich im Detail an den einzelnen Krankenhausstandorten aufgrund unterschiedlicher Infektionslagen, Infrastruktur und Fachabteilungen unterscheiden und werden durch die örtlichen Krankenhausbetriebsleitungen bestimmt.

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