Außengastronomie im Ravardiquartier soll an Wochenenden eine Stunde länger offen bleiben

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Die Außengastronomie im Bocholter Ravardiquartier könnte künftig an Wochenenden eine Stunde länger geöffnet bleiben. Das zumindest sieht ein neuer Beschlussentwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) vor, über den die Politik jetzt beraten wird. Betroffen wäre der Bereich von der Gaststätte „Herzblut“ bis zum „Streetlife“ sowie zusätzlich das Café Freudenhaus am Europaplatz.
Die Regelung soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden. In dieser Zeit könnten die Wirte entsprechende Änderungskonzessionen beantragen, um ihre Außenbereiche freitags und samstags länger offenhalten zu dürfen. Anschließend ist eine Auswertung vorgesehen.
Die Stadt begründet den Vorstoß mit der besonderen Bedeutung des sogenannten Ravardiquartiers für die Innenstadtentwicklung. Der Bereich gelte seit Jahren als historisch gewachsene und regional bekannte Kneipenmeile mit hoher Gastronomiedichte. Ziel sei es, die Attraktivität der Innenstadt insbesondere für Touristen und Tagesgäste zu stärken und auf verändertes Ausgehverhalten zu reagieren.
Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die Interessen der Anwohner. Die verlängerten Öffnungszeiten sollen deshalb nur an Wochenenden gelten. Zudem bleibe die Gastronomie weiterhin an die Vorgaben des Lärmschutzes gebunden. Musik in der Außengastronomie ist laut Konzessionsauflagen ohnehin nicht erlaubt.
Im betroffenen Straßenzug leben nach Angaben der Stadt auch Familien mit Kindern sowie pflegebedürftige Menschen. Durch die zeitliche Begrenzung und die wetterabhängige Nutzung der Außengastronomie im Sommerhalbjahr werde die Wohnqualität jedoch nicht unzumutbar beeinträchtigt, heißt es in der Vorlage.
Der Ältestenrat hatte sich im Vorfeld mehrheitlich für die geplante Ausweitung ausgesprochen. Die Verwaltung sieht darin keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Gastronomen, da das Ravardiquartier aufgrund seiner über Jahrzehnte gewachsenen Struktur eine Sonderstellung einnehme.
Unverändert bleiben sollen dagegen die bisherigen Ausnahmeregelungen zur Sperrzeit in der Silvesternacht sowie während der Kirmes und an Karneval. Diese hätten sich seit Jahren bewährt, so die Stadt.
