Autofahrer hatte zu viel Alkohol intus



Bocholt (ots) – Polizeibeamte überprüften am Donnerstag um kurz nach Mitternacht einen 24-jährigen Autofahrer auf der Industriestraße. Da dieser unter Alkoholeinfluss stand (eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,44 mg/l), untersagten die Beamten die Weiterfahrt und brachten den Fall zur Anzeige.

Ab einem Wert von 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Ab einem Wert von 0,55 mg/l Atemalkohol wäre ein Strafverfahren eingeleitet und eine Blutprobe angeordnet worden, das dann eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille zu erwarten gewesen wäre. Dieser Wert ist für Kraftfahrzeugführer (bei Fahrten ohne Ausfallerscheinungen) die Grenze zur Strafbarkeit. Bei Fahrten mit Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration eine Straftat vorliegen.

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